Rechtsanwalt
Patrick von Heyden
Tätigkeitsdetails
Insbesondere in den Gebieten des Urheber-, Leistungsschutz- und Wettbewerbsrechts betreue ich Mandanten wie beispielsweise
- Kommunikationsagenturen
- Auftraggeber (Kunden) von Kommunikationsagenturen
- Filmproduktionen
- Fotografen
- Illustratoren
- Grafiker
- Freelancer (Kreation und Beratung)
- Verlage
- Autoren
- Schauspieler / Models
in ihren juristischen Angelegenheiten. Darunter fallen u. a.
- Agenturverträge
- Werbemaßnahmen und -mittel (on- und offline)
- Verträge Freischaffender (Fotografen, Grafiker, etc.)
- Verlags-/Lizenzverträge
- Autorenverträge
- Darstellerverträge
- Durchsetzung, bzw. Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche sowie
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Im Arbeitsrecht berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus diversen Branchen. Die Mandate umfassen beispielsweise
- Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen
- Erstellung von Unternehmensrichtlinien
- Prüfung rechtlicher Aspekte im laufenden Anstellungsverhältnis
- Elternzeitthemen
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und
- Kündigungen (Prüfung vor Erteilung sowie Verteidigung gegen erfolgte Kündigungen).
Darüber hinaus betreue ich Unternehmen und Privatpersonen in folgenden weiteren Bereichen:
- Allgemeine Vertragserstellung und -prüfung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Straßenverkehrsrechtliche Fragen
- Mietrecht (Wohn- und Gewerberaum)
- Durchsetzung oder Abwehr von sonstigen Ansprüchen.
Ich berate auch in englischer Sprache.
Stand Juli 2020